Behandlungskosten für Pränataldiagnostik

Informationen

Kosten

Untersuchungen auf eigenen Wunsch

Die Kosten für Untersuchungen und Beratungen sowie Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn eine durch die Mutterschaftsrichtlinie definierte medizinische Indikation besteht. Wenn diese Indikation nicht vorliegt, darf Ihr Arzt die entsprechende Untersuchung nicht durch eine Überweisung veranlassen.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie die Behandlung als außervertragliche Leistung durchführen lassen. Wir erstellen dann eine entsprechende Rechnung als Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Detailliertere Informationen erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-MailBitte kontaktieren Sie uns hierzu unter info@praenatalschall.de.